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Vertragskündigung gegenüber der Villa Lampe: „Gerichtsschreiben sei ohne besondere Bedeutung“

Veröffentlicht am: 5. Dezember 2022

Vertragskündigung gegenüber der Villa Lampe: „Gerichtsschreiben ohne besondere Bedeutung“

Dringlichkeitssitzung des Jugendhilfeausschuss des Landkreises Eichsfeld befasst sich nochmals mit ausgesprochener Kündigung an die Villa Lampe.

Gesprächsbedarf gab es genug: In einer Dringlichkeitssitzung des Eichsfelder Kreis- und Jugendhilfeausschusses befassten sich dessen Mitglieder erneut mit der Kündigung des Vertrages zum Kinder- und Jugendschutzdienst mit der Villa Lampe. Sechs Mitglieder hatten die Sitzung, die am Montagvormittag stattfand, beantragt. Grund: In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im November hatten die Mitglieder ein Interessenbekundungsverfahren für die Maßnahme Kinder- und Jugendschutzdienst im Landkreis auf den Weg gebracht. Äußerungen von Nicole Weber, Leiterin des Jugendamtes, in der Diskussion zum damaligen Beschluss in der Begründung, warum das Verfahren eingeleitet werden muss, sorgten für Diskussionen. Als Hauptgrund für die Einleitung des Interessenbekundungsverfahren führte Weber damals die ausgesprochene ordentliche Kündigung gegenüber der Villa Lampe an.

In diesem Zusammenhang kam auch ein Schreiben des Verwaltungsgerichts Weimar zur Sprache, da die Villa Lampe, als freier Träger der Jugendarbeit, gegen die Kündigung gerichtlich vorgeht. Der Inhalt des Schreibens und die Aussagen der Amtsleiterin warfen im Nachgang weitere Fragen bei den Ausschussmitgliedern auf. Diese sollten am Montag richtig gestellt werden.

05.12.2022 © Thüringer Allgemeine